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Die
CD’s „Eidgenössischer Widerstand“ & „Marsch auf Bern“
von INDIZIERT können weiterhin verkauft werden

18.05.2007
Antirassismusgesetz
Der INDIZIERT Prozess
Im Herbst 2006 begann im Schloss Burgdorf vor dem Gerichtskreis V
Burgdorf-Fraubrunnen der Prozess gegen die Schweizer Rechtsrockgruppe
INDIZIERT.
Das Medieninteresse war relativ gross, denn zum ersten Mal stand eine nationale Band im Visier der
Justiz und egal wie der Prozess ausgehen sollte, das
Urteil würde für
zukünftige Prozesse dieser Art wegweisend sein.
Vorgeschichte
Alles begann im Dezember 2004. Mit einem Konzert taufte die Band ihre
erste CD „Eidgenössischer Widerstand“ und wie es für die damalige Zeit
üblich war,
konnte man mit dem Vorwand „privat“ problemlos Rechtsrockkonzerte durchführen. Als „privat“ galt
damals eigentlich alles, was nicht öffentlich ausgeschrieben
wurde bzw. eine
geschlossene Gesellschaft. Das ARG (Anti- Rassismus Gesetz) galt zu diesem Zeitpunkt nur für die
Öffentlichkeit und somit hatte der Staat
keinerlei Möglichkeiten nationale
Veranstaltungen zu verbieten, da diese meistens als geschlossene Gesellschaft galten.
Eine CD jedoch war etwas anderes. Die Band schaltete ca. zeitgleich mit
der Veröffentlichung der CD ihre Homepage mit einem Internetladen auf, wo
diese CD
öffentlich angeboten wurde. Auf Geheiss der Bundespolizei musste die Band die CD dem DAP
(Dienst für Analyse & Prävention) zusenden. Dieser konnte jedoch
keine
strafrechtlichen Inhalte feststellen und somit wurde der Band auf mündlichem Wege mitgeteilt, dass die CD
öffentlich verkauft werden darf.
Ein Jahr nach dem Erscheinen der CD „Eidgenössischer Widerstand“ wollte
die Band ihr Übungslokal in Roggwil umzonen lassen, um daraus einen Club zu
machen.
Unter den zahlreichen Einsprachen war auch eine der Grünen Partei Roggwil, vertreten durch den
Rechtsanwalt Daniel Kettiger aus Burgdorf. Um seiner Einsprache
mehr Gewicht
zu geben, reichte dieser noch eine sehr detaillierte Anzeigeschrift ein, wo er der Band vorwarf in ihren
Texten den Holocaust zu leugnen, den
Nationalsozialismus zu verherrlichen,
rassistische Parolen zu propagieren und zur Gewalt aufzurufen. Das Untersuchungsrichteramt II
Emmental-Oberaargau
verurteilte die Band daraufhin zu einer Busse, obwohl
der DAP rund 15 Monate zuvor keine strafrechtlich relevante Texte ausfindig machen konnte.
Die CD’s „Eidgenössischer Widerstand“ und „Marsch auf Bern“, sowie das
Vortragen deren Texte (Konzerte) verstiessen also gemäss
Untersuchungsrichterin
Häberli gegen Artikel 261 bis (ARG). Eigenartig daran war, dass die CD „Marsch auf Bern“ erst erschienen
war und keine Anzeigeschrift gegen die Texte
eingereicht wurde. D. h. der
Staat wollte so schnell wie möglich INDIZIERT (Band + CD’s) aus dem Verkehr ziehen und versuchte es mit dieser
pauschalen
Busse, welche den Verkaufsstopp beider CD’s und ein sofortiges
Konzertverbot bedeutet hätte. Die Band erhob Einspruch gegen das Urteil und der Fall kam vor
den
Gerichtskreis V Burgdorf-Fraubrunnen.
Das BZ-Interview
Das ganze Prozedere rund um die Band hatte das Interesse der Presse
geweckt und die Berner Zeitung klopfte mit einer Interviewanfrage in der
Tasche bei
INDIZIERT an. Die Musiker sahen endlich die Chance einige Dinge klar zu stellen, weil die Band immer
wieder im Zusammenhang mit einer damals aktuellen
Skandalgeschichte genannt
wurde, obwohl sie nichts damit zu tun hatte. Das Interview wurde durchgeführt und das Gut-zum-Druck wurde
dem Gitarristen
via E-Mail zugeschickt. Dieser brachte einige Korrekturen
an, leitete es dem Schlagzeuger weiter, der die Korrekturen ergänzte und dem Journalisten die
korrigierte
Version zuschickte. Das Interview wurde veröffentlicht, jedoch waren von der
Redaktion nicht alle Korrekturen angenommen worden. Es kam was
kommen musste – die Band und die Berner
Zeitung wurden von der Kantonspolizei angezeigt. Die Vorwürfe waren
angeblich rassistische Aussagen im Interview
und das Verbreiten / Veröffentlichen dieser Aussagen. Der Fall
wurde ebenfalls dem Gerichtskreis V Burgdorf-Fraubrunnen übergeben und an
das laufende
Verfahren angehängt.
Die Lage vor dem Prozess
Im Vorfeld des Prozesses schien für gewisse Personen eigentlich alles klar
zu sein. Das Urteil des URA musste bestätigt werden und eigentlich stellte
sich für
die meisten nur die Frage, wie hoch das Strafmass ausfallen würde. Richter Bähler hatte keine
einfache Aufgabe vor sich. Einerseits wurde im durch Politik
und Medien ein
grosser öffentlicher Druck aufgesetzt und anderseits musste er jedes Urteil rechtfertigen bzw. begründen können,
denn schliesslich hatte sein
Arbeitgeber (der Staat) die Texte nicht als
strafbar eingestuft. Die Glaubwürdigkeit der Bundespolizei, dem DAP und schlussendlich des Staates wäre
bei einer
Verurteilung doch sehr in Frage gestellt worden.
Der Prozess
Am ersten Prozesstag wurden alle 4 Bandmitglieder zu ihren Texten und den
Antworten im BZ-Interview befragt. Textzeilen wie „für eine reine weisse
Schweiz“,
„Rassenvermischung ist Völkermord“, „wir wollen unsere Rasse erhalten – das Ziel andere Völker
abzuspalten“, „jagt die fremde Brut wieder fort“ oder „auf
Volksverrat steht
Todesstrafe“ wurden genau unter die Lupe genommen. So wurden die Musiker z. B. gefragt wie sie „weisse Rasse“
definieren und welche
Länder/Völker sich in diesem Begriff eingliedern
lassen. Der Richter formulierte seine Fragen sehr heimtückisch, hinterfragte jede Aussage und nutzte jede
Unklarheit für neue, penetrantere Fragen. Die Bandmitglieder mussten bei
jeder Antwort oder Erklärung einer Textpassage aufpassen, dass sie sich nicht
selber durch Aussagen
beschuldigen.
Die Wende
Anfangs November 2006 teilte der Gerichtskreis V Burgdorf-Fraubrunnen mit,
dass das Verfahren gegen INDIZIERT aufgehoben wird. Begründet wurde dieser
Schritt damit, dass die vorgetragenen Texte auf den beiden CD’s und somit auch auf Konzerten nicht
gegen den Artikel 261bis verstossen. Auszug aus der
Aushebungsmitteilung:
„Nach eingehender Prüfung der Liedertexte der beiden CD’s und der so weit
bekannten gesamten Umständen kommt das Gericht zum Schluss, dass zur Zeit
keine stichhaltigen Hinweise dafür vorliegen, dass die Angeschuldigten eine Person oder eine Gruppe von
Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion
in einer gegen die
Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt oder diskriminiert haben oder zu Hass oder Diskriminierung
aufgerufen haben.
Auch liegen bis dahin keine genügenden Belastungstatsachen
vor, die darauf hinweisen würden, dass es die Absicht der Angeschuldigten war, zu Verbrechen
oder
gewalttätigen Vergehen aufzufordern…
…Kommt man zum Schluss, dass voraussichtlich nicht nachgewiesen werden
kann, dass die Lieder der Gruppe INDIZIERT gegen das Strafgesetzbuch
verstossen, kann es aber auch nicht strafrechtlich relevant sein, wenn sie diese Musikstücke an einem Konzert
vortragen“.
Im Falle des BZ-Interviews wurde ebenfalls eine klare Begründung
abgegeben:
„Letztlich fehlt es auch betreffend Zeitungsartikel vom 17. Juni 2006 an
genügenden Tatsachen dafür, dass die Angeschuldigten oder einer von ihnen
jemanden aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion diskriminieren bzw. dazu oder zu Hass aufrufen
wollten. Nach Meinung des Gerichts lässt sich eine
Widerhandlung gegen Art.
261bis StGB schon aufgrund des gedruckten Textes nicht nachweisen.“
Richter Bähler hatte das Verfahren gegen INDIZIERT aufgehoben, weil die
Belastungstatsachen schlicht und einfach ungenügend waren.
Fazit
Zur Überraschung von wohl allen irgendwie in das Verfahren involvierten
Personen liess sich der Richter nicht von dem öffentlichen und politischen
Druck
beeinflussen. Er folgte sehr objektiv und strickte (wie es eigentlich sein sollte) dem Schweizer
Strafgesetzbuch. Oder doch nicht?
Man kann natürlich spekulieren ob effektiv die Objektivität des Richter
oder auch noch andere Einflüsse den Prozess so ausgehen liessen. So war doch
genau zu dieser Zeit der Anti- Rassismusartikel von diversen bürgerlichen Politikern, nicht zuletzt von
Justizminister Christoph Blocher, scharf kritisiert
worden. Einige gingen
sogar weiter und forderten die Abschaffung des Artikels. Oder spielt die Tatsache, dass sich die Schweizer Justiz und
der Staat
mit einer Bestätigung des Urteils unglaubwürdig gemacht hätten
doch eine wichtigere Rolle als vorher vermutet wurde? Oder hätte eine Bestätigung des
Urteils den
Bekanntheitsgrad der Band noch mehr gesteigert, ja sogar zu einer Kultband
gemacht? Wäre dies im Interesse des Staates gewesen, wenn
plötzlich immer mehr Jungendliche die „bösen, verbotenen“ CD’s von INDIZIERT gehört hätten?
Man kann natürlich alles hinterfragen, verschwören oder verdrehen –
Fakt ist Fakt: Die beiden CD’s
„Eidgenössischer Widerstand“ und „Marsch auf Bern“
von INDIZIERT können
weiterhin verkauft werden, die Band darf weiterhin auf öffentlichen Konzerten
spielen und kann für die beiden CD’s nicht mehr
verurteilt werden.
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