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 Die CD’s „Eidgenössischer Widerstand“ & „Marsch auf Bern“ von INDIZIERT können weiterhin verkauft werden

                         

 18.05.2007
 
 Antirassismusgesetz
 
 Der INDIZIERT Prozess
 
 Im Herbst 2006 begann im Schloss Burgdorf vor dem Gerichtskreis V Burgdorf-Fraubrunnen der Prozess gegen die Schweizer Rechtsrockgruppe INDIZIERT.
 Das Medieninteresse war relativ gross, denn zum ersten Mal stand eine nationale Band im Visier der Justiz und egal wie der Prozess ausgehen sollte, das
 Urteil würde für zukünftige Prozesse dieser Art wegweisend sein.

 Vorgeschichte
 Alles begann im Dezember 2004. Mit einem Konzert taufte die Band ihre erste CD „Eidgenössischer Widerstand“ und wie es für die damalige Zeit üblich war,
 konnte man mit dem Vorwand „privat“ problemlos Rechtsrockkonzerte durchführen. Als „privat“ galt damals eigentlich alles, was nicht öffentlich ausgeschrieben
 wurde bzw. eine geschlossene Gesellschaft. Das ARG (Anti- Rassismus Gesetz) galt zu diesem Zeitpunkt nur für die Öffentlichkeit und somit hatte der Staat
 keinerlei Möglichkeiten nationale Veranstaltungen zu verbieten, da diese meistens als geschlossene Gesellschaft galten.
 
 Eine CD jedoch war etwas anderes. Die Band schaltete ca. zeitgleich mit der Veröffentlichung der CD ihre Homepage mit einem Internetladen auf, wo diese CD
 öffentlich angeboten wurde. Auf Geheiss der Bundespolizei musste die Band die CD dem DAP (Dienst für Analyse & Prävention) zusenden. Dieser konnte jedoch
 keine strafrechtlichen Inhalte feststellen und somit wurde der Band auf mündlichem Wege mitgeteilt, dass die CD öffentlich verkauft werden darf.
 
 Ein Jahr nach dem Erscheinen der CD „Eidgenössischer Widerstand“ wollte die Band ihr Übungslokal in Roggwil umzonen lassen, um daraus einen Club zu machen.
 Unter den zahlreichen Einsprachen war auch eine der Grünen Partei Roggwil, vertreten durch den Rechtsanwalt Daniel Kettiger aus Burgdorf. Um seiner Einsprache
 mehr Gewicht zu geben, reichte dieser noch eine sehr detaillierte Anzeigeschrift ein, wo er der Band vorwarf in ihren Texten den Holocaust zu leugnen, den
 Nationalsozialismus zu verherrlichen, rassistische Parolen zu propagieren und zur Gewalt aufzurufen. Das Untersuchungsrichteramt II Emmental-Oberaargau
 verurteilte die Band daraufhin zu einer Busse, obwohl der DAP rund 15 Monate zuvor keine strafrechtlich relevante Texte ausfindig machen konnte.

 Die CD’s „Eidgenössischer Widerstand“ und „Marsch auf Bern“, sowie das Vortragen deren Texte (Konzerte) verstiessen also gemäss Untersuchungsrichterin
 Häberli gegen Artikel 261 bis (ARG). Eigenartig daran war, dass die CD „Marsch auf Bern“ erst erschienen war und keine Anzeigeschrift gegen die Texte
 eingereicht wurde. D. h. der Staat wollte so schnell wie möglich INDIZIERT (Band + CD’s) aus dem Verkehr ziehen und versuchte es mit dieser pauschalen
 Busse, welche den Verkaufsstopp beider CD’s und ein sofortiges Konzertverbot bedeutet hätte. Die Band erhob Einspruch gegen das Urteil und der Fall kam vor
 den Gerichtskreis V Burgdorf-Fraubrunnen.

 Das BZ-Interview
 Das ganze Prozedere rund um die Band hatte das Interesse der Presse geweckt und die Berner Zeitung klopfte mit einer Interviewanfrage in der Tasche bei
 INDIZIERT an. Die Musiker sahen endlich die Chance einige Dinge klar zu stellen, weil die Band immer wieder im Zusammenhang mit einer damals aktuellen
 Skandalgeschichte genannt wurde, obwohl sie nichts damit zu tun hatte. Das Interview wurde durchgeführt und das Gut-zum-Druck wurde dem Gitarristen
 via E-Mail zugeschickt. Dieser brachte einige Korrekturen an, leitete es dem Schlagzeuger weiter, der die Korrekturen ergänzte und dem Journalisten die
 korrigierte Version zuschickte. Das Interview wurde veröffentlicht, jedoch waren von der Redaktion nicht alle Korrekturen angenommen worden. Es kam was
 kommen musste – die Band und die Berner Zeitung wurden von der Kantonspolizei angezeigt. Die Vorwürfe waren angeblich rassistische Aussagen im Interview
 und das Verbreiten / Veröffentlichen dieser Aussagen. Der Fall wurde ebenfalls dem Gerichtskreis V Burgdorf-Fraubrunnen übergeben und an das laufende
 Verfahren angehängt.

 Die Lage vor dem Prozess
 Im Vorfeld des Prozesses schien für gewisse Personen eigentlich alles klar zu sein. Das Urteil des URA musste bestätigt werden und eigentlich stellte sich für
 die meisten nur die Frage, wie hoch das Strafmass ausfallen würde. Richter Bähler hatte keine einfache Aufgabe vor sich. Einerseits wurde im durch Politik
 und Medien ein grosser öffentlicher Druck aufgesetzt und anderseits musste er jedes Urteil rechtfertigen bzw. begründen können, denn schliesslich hatte sein
 Arbeitgeber (der Staat) die Texte nicht als strafbar eingestuft. Die Glaubwürdigkeit der Bundespolizei, dem DAP und schlussendlich des Staates wäre bei einer
 Verurteilung doch sehr in Frage gestellt worden.

 Der Prozess
 Am ersten Prozesstag wurden alle 4 Bandmitglieder zu ihren Texten und den Antworten im BZ-Interview befragt. Textzeilen wie „für eine reine weisse Schweiz“,
 „Rassenvermischung ist Völkermord“, „wir wollen unsere Rasse erhalten – das Ziel andere Völker abzuspalten“, „jagt die fremde Brut wieder fort“ oder „auf
 Volksverrat steht Todesstrafe“ wurden genau unter die Lupe genommen. So wurden die Musiker z. B. gefragt wie sie „weisse Rasse“ definieren und welche
 Länder/Völker sich in diesem Begriff eingliedern lassen. Der Richter formulierte seine Fragen sehr heimtückisch, hinterfragte jede Aussage und nutzte jede
 Unklarheit für neue, penetrantere Fragen. Die Bandmitglieder mussten bei jeder Antwort oder Erklärung einer Textpassage aufpassen, dass sie sich nicht
 selber durch Aussagen beschuldigen.

 Die Wende
 Anfangs November 2006 teilte der Gerichtskreis V Burgdorf-Fraubrunnen mit, dass das Verfahren gegen INDIZIERT aufgehoben wird. Begründet wurde dieser
 Schritt damit, dass die vorgetragenen Texte auf den beiden CD’s und somit auch auf Konzerten nicht gegen den Artikel 261bis verstossen. Auszug aus der
 Aushebungsmitteilung:

 „Nach eingehender Prüfung der Liedertexte der beiden CD’s und der so weit bekannten gesamten Umständen kommt das Gericht zum Schluss, dass zur Zeit
 keine stichhaltigen Hinweise dafür vorliegen, dass die Angeschuldigten eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion
 in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt oder diskriminiert haben oder zu Hass oder Diskriminierung aufgerufen haben.
 Auch liegen bis dahin keine genügenden Belastungstatsachen vor, die darauf hinweisen würden, dass es die Absicht der Angeschuldigten war, zu Verbrechen
 oder gewalttätigen Vergehen aufzufordern…

 …Kommt man zum Schluss, dass voraussichtlich nicht nachgewiesen werden kann, dass die Lieder der Gruppe INDIZIERT gegen das Strafgesetzbuch
 verstossen, kann es aber auch nicht strafrechtlich relevant sein, wenn sie diese Musikstücke an einem Konzert vortragen“.

 Im Falle des BZ-Interviews wurde ebenfalls eine klare Begründung abgegeben:

 „Letztlich fehlt es auch betreffend Zeitungsartikel vom 17. Juni 2006 an genügenden Tatsachen dafür, dass die Angeschuldigten oder einer von ihnen
 jemanden aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion diskriminieren bzw. dazu oder zu Hass aufrufen wollten. Nach Meinung des Gerichts lässt sich eine
 Widerhandlung gegen Art. 261bis StGB schon aufgrund des gedruckten Textes nicht nachweisen.“

 Richter Bähler hatte das Verfahren gegen INDIZIERT aufgehoben, weil die Belastungstatsachen schlicht und einfach ungenügend waren.

 Fazit
 Zur Überraschung von wohl allen irgendwie in das Verfahren involvierten Personen liess sich der Richter nicht von dem öffentlichen und politischen Druck
 beeinflussen. Er folgte sehr objektiv und strickte (wie es eigentlich sein sollte) dem Schweizer Strafgesetzbuch. Oder doch nicht?

 Man kann natürlich spekulieren ob effektiv die Objektivität des Richter oder auch noch andere Einflüsse den Prozess so ausgehen liessen. So war doch
 genau zu dieser Zeit der Anti- Rassismusartikel von diversen bürgerlichen Politikern, nicht zuletzt von Justizminister Christoph Blocher, scharf kritisiert
 worden. Einige gingen sogar weiter und forderten die Abschaffung des Artikels. Oder spielt die Tatsache, dass sich die Schweizer Justiz und der Staat
 mit einer Bestätigung des Urteils unglaubwürdig gemacht hätten doch eine wichtigere Rolle als vorher vermutet wurde? Oder hätte eine Bestätigung des
 Urteils den Bekanntheitsgrad der Band noch mehr gesteigert, ja sogar zu einer Kultband gemacht? Wäre dies im Interesse des Staates gewesen, wenn
 plötzlich immer mehr Jungendliche die „bösen, verbotenen“ CD’s von INDIZIERT gehört hätten?

 Man kann natürlich alles hinterfragen, verschwören oder verdrehen – Fakt ist Fakt: Die beiden CD’s „Eidgenössischer Widerstand“ und „Marsch auf Bern“
 von INDIZIERT können weiterhin verkauft werden, die Band darf weiterhin auf öffentlichen Konzerten spielen und kann für die beiden CD’s nicht mehr
 verurteilt werden.

 

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