Minarette in der Schweiz

Minarette in der Schweiz
Manuskript Dr.Hans Penner; 76351 Linkenheim-Hochstetten; Email: hanspenner@gmx.de
SIG:[mn342
FGB:[Islam
DAT:[05.11.2009


In der Schweiz wird am 29.11.2009 darüber abgestimmt, ob in der Schweiz der Bau islamischer Minarette verboten werden soll.
Diese Abstimmung ist nicht nur für die Schweiz von Bedeutung.
Eine Islamisierung der Schweiz hat Auswirkungen auf die Islamisierung Europas.

1. Kirchliche Ablehnung des Minarettverbotes

Der Verband evangelischer Freikirchen und Gemeinden in der Schweiz (VFG), die Schweizerische Evangeli-sche Allianz (SEA),
der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK), die katholische Schweizer Bischofs-konferenz (SBK), die Christkatholische
Kirche in der Schweiz, alle evangelisch-reformierten Kantonalkirchen, die katholischen Bistümer und Gebietsabteien, die Evangelisch-
methodistische Kirche (EMK) und die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten (STA) lehnen ein Verbot des Minarettbaus ab.

Eine Ablehnung des Minarettverbotes bedeutet Zustimmung zum Bau von Minaretten. Angesichts der Bedeutung der Minarette
für die Ausbreitung des Islam bedeutet die Ablehnung des Minarettverbotes eine Förderung der Islamisierung Europas.

2. Kirchenbau in islamischen Ländern

Es gibt ein Rechtsgutachten Nr. 5106 von Scheich Saleh bin Fauzan bin Abdullah al-Fauz zu der Frage, ob islamische Machthaber
den Bau von Kirchen ermöglichen dürfen. "Dies ist [aus islamischer Sicht] nicht erlaubt. Muslime dürfen Christen weder den Bau von
Kirchen noch die Renovierung dieser Kirchen ermöglichen, falls sie baufällig geworden sind. Falls jedoch Muslime ein Land einnehmen,
in dem sich bereits Kirchen befinden, müssen sie diese [Kirchen stehen] lassen, bis sie baufällig werden und verschwunden sind.
Sie dürfen nicht erneut aufgebaut werden. Muslime dürfen nicht den Ungläubigen den Bau von neuen Kirchen im Lande des Islam
erlauben, insbesondere auf der Arabischen Halbinsel. Allahs Prophet sagte: 'Es dürfen auf der Arabischen Halbinsel nicht zwei
Religionen zusammen existieren'. Kirchen dürfen auf der Arabischen Halbinsel nicht neben Moscheen errichtet werden.
Dies heißt jedoch nicht, dass ein Ungläubiger die Arabische Halbinsel nicht betreten darf, wenn er dies als Gastarbeiter oder
Geschäftsmann tut. Ein Ungläubiger darf die Arabische Halbinsel betreten, wenn er sich dort nur vorübergehen aufhält.
D.h., er darf dort keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Ebenfalls darf er kein Eigentum [keine Eigentumswohnung] besitzen."
Quelle: www.alfawzan.ws/AlFawzan/FatawaSearch/tabid/70/Default.aspx?PageID=5106, Institut für Islamfragen der DEA http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4+M550fdaaf262.0.html

3. Minarette im Islam

Ein Minarett ist ein erhöhter Standplatz oder Turm für den Gebetsrufer (Muezzin) bei oder an einer Moschee. Täglich wird fünfmal von
den Minaretten meist mit Lautsprechern das Basisdogma des Islam "Gott ist die islamische Gottheit Allah, Mohammed ist der Prophet
des Allah" verkündet. Der Ruf "Außer Allah ist niemand anbetungswürdig" impliziert die Aussage, daß die Anbetung von Jesus Christus
Gotteslästerung ist. Minarette dienen einer stereotypen religiösen Indoktrination. Angesichts der politischen Bedeutung des Mohammed
muß auch von einer politischen Indoktrination gesprochen werden. Der türkische Ministerpräsident Erdogan hat die Minarette als
"Bayonette des Islam "bezeichnet.


4. Politischer Charakter des Islam

Der ursprüngliche mekkanische Islam war religiös und baute auf dem Judentum auf. Die älteste Sure war nach LUXENBERG ursprünglich
ein christlicher Text. Nach seiner Übersiedelung nach Medina entwickelte sich Mohammed zu einem politischen Führer, der dem Islam
das Gepräge einer totalitären politischen Ideologie verlieh, die unter Mißachtung der Menschenrechte nach Weltherrschaft strebt.

5. Verfassungswidrigkeit des Islam

Europäische Verfassungen freiheitlicher Rechtsstaaten beruhen auf der Trennung von Staat und Religion. Eine derartige Trennung von
Staat und Religion ist im Islam jedweder Variante undenkbar.
Der Koran ist nach islamischer Auffassung die Niederschrift des im Himmel
deponierten Willens der islamischen Gottheit, also unabänderlich und absolut. Etliche koranische Vorschriften sind mit der Charta der
Menschenrechte nicht vereinbar, u. a. die Verneinung der Religionsfreiheit, die gewaltsame Bekämpfung von Nichtmohammedanern, die
Ungleichstellung der Frau und körperliche Mißhandlungen als Strafe.


6. Islamische Ablehnung der Reziprozität

Grundlage moderner Demokratien ist die Reprozität. Rechte, die bestimmte soziologische Gruppen beanspruchen, müssen diese auch
anderen Gruppen gewähren. Die Forderung nach Gleichbehandlung wird im "Kategorischen Imperativ" nach I.Kant, in der "Goldenen Regel"
und in dem Gebot Jesu in Matthäus 7:12. Der Islam ist nicht bereit, die von ihm erhobenen Forderungen selber zu gewähren.

7. Wehrhafte Demokratie

Demokratie muß wehrhaft sein, wenn sie dauerhaft sein will. Die antidemokratischen Nationalsozialisten kamen 1933 völlig legal an die Macht,
weil die Weimarer Republik nicht wehrhaft war. Der Nationalsozialismus basierte auf einem Buch, das die Beseitigung der Juden forderte.
Auch der Islam basiert ebenfalls auf einem Buch, das die Beseitigung der Juden fordert, wenn sie sich nicht zum Islam bekehren. Der Führer
der Nationalsozialisten hatte in Auschwitz einen Massenmord an Juden durchgeführt. Der Führer der Mohammedaner hatte in Medina einen
Massenmord an Juden durchgeführt. Die Nationalsozialisten demonstrierten ihren Machtanspruch durch eine einheitliche Tracht.
Auch Mohammedaner demonstrieren ihren Machtanspruch durch eine einheitliche Tracht. Bei der Modernisierung der Türkei wurde 1934
islamische Tracht verboten.

8. Strategie des Islam

Anhänger des Islam sind per definitionem - "Islam" bedeutet Unterwerfung unter die islamische Gottheit – nicht in die christlich-abendländische
Kultur integrierbar. Das Verhalten der Mohammedaner hängt von ihrem Anteil an der Bevölkerung des Gastlandes ab. Im Falle einer Minderheit sind
sie zu Kompromissen und zur verbalen Zustimmung zu einem demokratischen Rechtsstaat bereit. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß der
Islam sowohl im Sinne des Koran als auch im Sinne seiner maßgeblichen Repräsentanten das Ziel eines islamischen Europas verfolgt. Dieses Ziel
wird langfristig durch ein schrittweises Vordringen in immer weitere Bereiche des öffentlichen Lebens verfolgt. Ein wesentlicher derartiger Schritt
ist der Bau von Minaretten.


In Europa ist die Entwicklung parallelstaatlicher islamischer Strukturen zu beobachten. Es bilden sich islamische Ghettos, die der Gerichtsbarkeit
des Gastlandes entzogen sind.


Wer an der Erhaltung der christlich-abendländischen Kultur interessiert ist, wird der Ausbreitung des Islam Widerstand entgegensetzen.