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Argumente für ein JA zur Initiative


Es geht auch ohne Minarette! Volksabstimmung vom 29. November 2009:
JA zur Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»


«Ein Minarett ist nicht zwingend»

Farhad Afshar, Präsident der Koordination Islamischer Organisationen Schweiz (Kios),
Berner Zeitung BZ vom 5. Mai 2007

«Die Schweiz sollte vermehrt darauf achten, mit welchen islamischen Organisationen
sie verhandelt.»

Saïda Keller-Messahli, Präsidentin «Forum für einen fortschrittlichen Islam», Der Bund vom 31. März 2007

«Die Minarette sind unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme, die Moscheen unsere Kasernen
und die Gläubigen unsere Armee.»

Tayyip Erdogan, der heutige Ministerpräsident der Türkei, im Jahre 1997, als er noch Bürgermeister von
Istanbul war, das Wort eines türkischen Dichters in Erinnerung rufend.
(Udo Ulfkotte: «Der Krieg in unseren Städten – Wie radikale Islamisten Deutschland unterwandern».
Eichborn, Frankfurt M. 2003, Seite 244)

Eine in Ägypten geschlossene Ehe nach Schariarecht wurde in der Schweiz als rechtsgültig
anerkannt.

Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 7. März 2006

Ein Minarettbauverbot verletzt keine Menschenrechte!
Die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Menschenrechte werden durch die
Minarettbauverbots-Initiative in keiner Weise eingeschränkt. Keine Religion kann absolute Religionsfreiheit
beanspruchen, sondern alle müssen sich zum Gesamtwohl und Schutz des Einzelnen an Verfassung und
Gesetz halten.

Minarette und Glaubensfreiheit
Muslime geniessen in der Schweiz umfassende Glaubensfreiheit. Sie können ihren Glauben innerhalb der
für alle geltenden Gesetze frei praktizieren. Auch der Bau von islamischen Gebetsstätten (Moscheen) ist
möglich. Mit dem Minarettverbot wird nicht etwa die Ausübung des Islams verboten, sondern die
Errichtung von Minaretten, einem öffentlichen Wahrzeichen des Islams. Minarette sind für die Ausübung
des Islams genauso verzichtbar wie Kirchtürme für die Ausübung des christlichen Glaubens.
Minarette haben mit der Glaubensfreiheit nichts zu tun.

Minarette sind rechtlich fragwürdig
Gemäss Bundesgericht (Entscheid BGE 116 IA 252) dürfen im öffentlichen Raum keine Kruzifixe aufgehängt
werden. Damit verbietet das oberste Gericht religiöse Zeichen als Ausdruck einer bestimmten religiösen
Überzeugung. Auch Minarette sind solche Zeichen.

Die Stärke des Islams ist die Schwäche des Christentums
Angesichts des Islams unter uns erscheint die biblische Warnung in neuem Licht: «Die Fremden, die bei
euch leben, werden ihren Besitz vergrössern und immer mehr Einfluss gewinnen, während es mit euch
immer weiter bergab geht» (5. Mose 28,43). Als Ursache für diese Entwicklung wird die Abkehr von Gott
und seinen Ordnungen angesehen. Es braucht eine Belebung des Geistes der Bundesverfassung:
«Im Namen Gottes des Allmächtigen!» Dazu muss unser Land stehen.

Minarette und Machtanspruch
Minarette sind nicht wertneutral. Minarette symbolisieren den absoluten Machtanspruch Allahs und der
Muslime: «Ihr seid das beste Volk, hervorgebracht zum Wohl der Menschheit; ihr gebietet das Gute und
verwehrt das Böse und glaubt an Allah» (Sure 3,110).

Minarette und Gebetsruf
Minarette ziehen unweigerlich die Forderung nach dem täglichen Gebetsruf nach sich. Sie sind der
wichtigste Schritt zum öffentlichen islamischen Gebetsruf. Vom Minarett aus werden Allah als der
Allmächtige gepriesen und die Gläubigen zum Gebet gerufen – fünfmal täglich: «Allah ist am Grössten!
Es gibt keinen Gott ausser Allah!» Wenn nicht die Absicht bestünde, den Gebetsruf einzuführen, bräuchte
es auch keine Minarette. Aus politischem Kalkül kann temporär auf den Gebetsruf verzichtet werden.
Bei Ablehnung der Initiative würde damit unmissverständlich die gesellschaftliche Akzeptanz für den
Gebetsruf signalisiert. Die Forderung nach dem täglichen Gebetsruf wäre die logische Folge.
Demgegenüber sind Kirchenglocken wertneutral; sie enthalten keine verbalen religiösen Aussagen.

Glaubensfreiheit und religiöser Friede
Die Bundesverfassung garantiert Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15), den religiösen Frieden und
das friedliche Zusammenleben von Religionen (Art. 72); Minarette haben Potenzial, diesen Frieden zu
stören. Ein Ja zur Volksinitiative «gegen den Bau von Minaretten» ist ein Ja für die Sicherung der
Glaubens- und Gewissensfreiheit in der Schweiz – für alle!

Minarette, Islam und andere Religionen
Minarette sind Wahrzeichen des Islams, der Religion also, die andere Religionen ablehnt. Religiös
motivierter Hass gegen Juden zum Beispiel führt im Nahen Osten und zunehmend auch in Westeuropa
immer wieder zu Gewalt. Der Staat Israel soll von der Landkarte verschwinden, die Juden sollen ermordet
werden, wo immer man sie findet. «Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stosst, und vertreibt sie von dort,
von wo sie euch vertrieben» (Sure 2,191). Der Islam steht auch dem Christentum unversöhnlich gegenüber.
Muslime werfen Christen vor, die Bibel gefälscht zu haben. Auch der zentrale Inhalt des christlichen
Glaubens – das Kreuz, an dem Jesus Christus stellvertretend starb – wird kategorisch abgelehnt
(Sure 4,157): «Allahs Fluch über sie! Wie sind sie irregeleitet!» (Sure 9,30)

Minarette dienen der Islamisierung
Minarette markieren Präsenz. Sie vermitteln im öffentlichen Raum für alle sichtbar die Botschaft:
Der Islam ist hier angekommen und will im öffentlichen Leben eine Rolle spielen. «Die Minarette sind unsere
Bajonette, die Kuppeln unsere Helme, die Moscheen unsere Kasernen und die Gläubigen unsere Armee»,
sagte der Bürgermeister von Istanbul und heutige türkische Ministerpräsident Tayyip Erdogan. Politische
Grundwerte wie Meinungsfreiheit, Demokratie, Religionsfreiheit oder Rechtsgleichheit brauchen die gleiche
Wertebasis. Das Wertesystem des Islams ist mit unserem nicht vereinbar. Das Minarettverbot ist ein klares
Signal gegen die gesellschaftlichen und politischen Forderungen des Islams.

Eine einheitliche Lösung
Der Bau von islamischen Gebetsstätten (Moscheen) ist gemäss kantonaler und kommunaler Baugesetz-
gebung überall möglich. Das Verbot für Minarette in der Verfassung gewährleistet eine gesamtschweizerisch
einheitliche Lösung, die viele Folgeprobleme verhindert (z.B. Lärmbelästigung, ideologische Forderungen,
ausufernde Einsprachen). Die Bundesverfassung schränkt die kommunale Bauhoheit in vielen Fällen
berechtigterweise ein (z.B. Verkehr, Raumplanung, Energieversorgung).

Glaubensfreiheit und Islam
Es ist absurd: Im Namen der Glaubensfreiheit will sich diejenige Religion ausbreiten, die niemandem
Glaubensfreiheit gewährt, am allerwenigsten Exmuslimen. Weltweit werden auch heute im Namen des
Islams Menschen unterdrückt, beraubt oder umgebracht – vornehmlich Christen.

Minarette, Multikulti und Leitkultur
Ihr Ja zum Minarettverbot setzt klare Grenzen, in denen wir mit Muslimen zusammen leben wollen.
Multikulti funktioniert nur innerhalb einer gemeinsamen Leitkultur. Unsere Rechtsordnung hat eine
jüdisch-christliche Wertegrundlage. Das islamische Rechtssystem, die Scharia, ist mit unserem nicht
kompatibel: «Allah ist es, der seinen Gesandten geschickt hat mit der Führung und der Religion der
Wahrheit, dass er sie siegreich mache über jede andere Religion» (Sure 48,28). Die schleichende
Einführung der Scharia ist verfassungswidrig; laut Bundesverfassung (Art. 8) müssen alle Personen
nach gleichem Recht behandelt werden.