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14.10.2005
Die Eidgenössische
Kommission gegen Rassismus feiert ihr zehnjähriges Jubiläum
und bejubelt sich gleich selber.
Die EKR dürfe ohne falsche Selbstzufriedenheit feststellen, dass einiges
erreicht worden sei, schreibt Kommissions-
präsident Georg Kreis. Nun wird sogar ein Ausbau der Strafnorm gefordert.
Doch was bringt diese Strafnorm nun
wirklich? Hat sie jemals eine rassistische Tat verhindert oder gar
die Toleranz
gefördert? Das kann mit einem klaren NEIN beantwortet werden. Im
Gegenteil.
Der ARG-Artikel dient vielmehr als ideologische Keule gegen
unliebsame Meinungen. Ich selber wurde als National-
und Ständeratskandidat drei Wochen vor den letzten Wahlen angezeigt
und vom Untersuchungsrichter über zwei
Stunden lang verhört. Am Schluss teilte man mir mit, dass man der
Anzeige nicht mehr nachgehe, da sie unbe-
gründet ist. Das sei zwar von vornhinein klar gewesen, man müsse
solchen Anzeigen aber von Amtes wegen
nachgehen. Was bringen solche Anzeigen im Kampf gegen den Rassismus?
Gar nichts, ausser dass man den
politischen Gegner medienwirksam verunglimpfen kann.
Und natürlich bringt die
Existenz des Artikels den Kommissionsmitgliedern einen schönen
Verdienst.
Kein Wunder kämpfen sie mit Klauen und Zähnen gegen die
überfällige Abschaffung.
Es geht schliesslich darum die eigenen Pfründe zu schützen.
Pirmin Müller
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